Aktuell

Entwurf zur Emissionsberichterstattung nach dem BEHG für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vorgelegt

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG bildet den rechtlichen Rahmen für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems für die Brennstoffemissionen aus den Bereichen Verkehr und Wärme. Dieses Emissionshandelssystem erfasst alle CO2-Emissionen aus dem Einsatz von Brennstoffen, soweit diese Emissionen nicht bereits vom EU-Emissionshandel erfasst sind.

Zur Einführung wurden die betroffenen Sektoren schrittweise berücksichtigt. In den ersten zwei Jahren (Periode 2021 und 2022) unterliegen zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Gas- und Heizöle, Erd- und Flüssiggas der Berichtspflicht. Ab dem Jahr 2023 werden sämtliche in Anlage 1 BEHG aufgeführten Brennstoffe (insbesondere auch Mischbrennstoffe, Kohlen oder Abfallstoffe) von der Berichtspflicht erfasst.

Dadurch muss auch die Emissionsberichterstattungsverordnung für die Periode 2023 bis 2030 angepasst werden.

Die Verordnung muss noch den Bundestag passieren. Ob und wenn ja, in welcher Form, das von der Wirtschaft wegen der preissteigernden Wirkung geforderte Aussetzen der Berichtspflicht für die Abfallverbrennung in der aktuellen Lage noch berücksichtigt werden kann, ist unklar.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte rechnen Sie 1 plus 7.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.

Der Bundestag hat am 06.05.2021 die vom Kabinett vorgelegte Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen.

Bundesregierung hat am 10. Mai 2021 die Mantelverordnung beschlossen. Da die Verordnung nun neu eine Länderöffnungsklausel enthält, muss sie nochmals den Bundestag und Bundesrat passieren. Ein über 15 Jahre andauerndes Gesetzgebungsverfahren ist damit immer noch nicht beendet.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen.

Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht zum Planspiel TA Abstand im März 2021 veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.3. die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV beschlossen.