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Entwurf zur Emissionsberichterstattung nach dem BEHG für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vorgelegt

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG bildet den rechtlichen Rahmen für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems für die Brennstoffemissionen aus den Bereichen Verkehr und Wärme. Dieses Emissionshandelssystem erfasst alle CO2-Emissionen aus dem Einsatz von Brennstoffen, soweit diese Emissionen nicht bereits vom EU-Emissionshandel erfasst sind.

Zur Einführung wurden die betroffenen Sektoren schrittweise berücksichtigt. In den ersten zwei Jahren (Periode 2021 und 2022) unterliegen zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Gas- und Heizöle, Erd- und Flüssiggas der Berichtspflicht. Ab dem Jahr 2023 werden sämtliche in Anlage 1 BEHG aufgeführten Brennstoffe (insbesondere auch Mischbrennstoffe, Kohlen oder Abfallstoffe) von der Berichtspflicht erfasst.

Dadurch muss auch die Emissionsberichterstattungsverordnung für die Periode 2023 bis 2030 angepasst werden.

Die Verordnung muss noch den Bundestag passieren. Ob und wenn ja, in welcher Form, das von der Wirtschaft wegen der preissteigernden Wirkung geforderte Aussetzen der Berichtspflicht für die Abfallverbrennung in der aktuellen Lage noch berücksichtigt werden kann, ist unklar.

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