Aktuell

Gebäudeenergiegesetz (GEG) sein 01. November in Kraft

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vom 13.08.2020 ist seit 1. November 2020 in Kraft und ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

  • Gebäude dürfen nur als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden (gute Gesamtenergieeffizienz)
  • mit sehr geringem Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung = wesentlicher Anteil an erneuerbaren Energien
  • Materielle Anforderungen sind im Wesentlichen gleich zu EnEV 2016 (Überprüfung der Anforderungen 2023)
  • Anteil erneuerbarer Energien Neubau:
    • Solarthermie  15 %
    • Eigener* Ökostrom 15 % (*kWp PV ≥ Gebäudenutzfläche x 0,03 / Anzahl der beheizten Geschosse)
    • Wärmepumpe  50 %
    • feste Brennstoffe (Holzpelletkessel)   50 %
    • flüssige Brennstoffe (Pflanzenöl)   50 %
    • Biomethan    30 % KWK Anlage / 50% Brennwertkessel)
    • KWK    50 Prozent
    • Brennstoffzelle  40 Prozent

Wenn Sie Fragen haben

Bitte addieren Sie 2 und 6.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.

Der Bundestag hat am 06.05.2021 die vom Kabinett vorgelegte Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen.

Bundesregierung hat am 10. Mai 2021 die Mantelverordnung beschlossen. Da die Verordnung nun neu eine Länderöffnungsklausel enthält, muss sie nochmals den Bundestag und Bundesrat passieren. Ein über 15 Jahre andauerndes Gesetzgebungsverfahren ist damit immer noch nicht beendet.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen.

Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht zum Planspiel TA Abstand im März 2021 veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.3. die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV beschlossen.