Aktuell

Genehmigungspflichten für Elektrolyseure geändert

Am 16. November trat in Umsetzung der novellierten IE-RL die Änderung der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft. Gleichzeitig wurde die Anlage 1 des UVPG analog geändert,

Es gelten nun folgende Grenzen:

4. BImSchV

  • elektrische Nennleistung <5 MW → keine imissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich (i.d.R. baurechtliches Genehmigungsverfahren),
  • Produktionskapazität <50 t/d  → vereinfachtes imissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
  • Produktionskapazität ≥50 t/d  → vollständiges imissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (IED-Anlage)

UVPG

  • elektrische Nennleistung ≥ 5 MW → standortbezogene Vorprüfung nach UVPG
  • elektrische Nennleistung ≥ 50 MW → allgemeine Vorprüfung nach UVPG

Zusätzlich sind ggf. störfallrechtliche Aspekte (spätestens ab einer Gesamtmenge von 5 Tonnen Wasserstoff) zu beachten.

Wenn Sie Fragen haben

 

Bitte addieren Sie 3 und 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die Bundesregierung hat am 29.07.2026 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens beschlossen.

Das BMUKN hat einen Referentenentwurf zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) veröffentlicht.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustriehat hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BMUKN hat einen auf den Empfehlungen des UBA und auf Fachgespräche mit den Bundesländern und Wirtschaftsverbänden basierenden Referentenentwurf zur Novelle der ErsatzbaustoffV vorgelegt.

Das BMUKN hat Referentenentwürfe zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes veröffentlicht (UmoG und UmoV).

Der Bundestag hat am 09.07. in Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie IED 2.0 die Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.

Das BMUKN hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in die Anhörung gegeben.

Der Bundestag hat am 15.06. eine gegenüber dem vorherigen Entwurf in verschiedenen Punkten geänderte Fassung des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen.