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Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren verabschiedet

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Das im "Herbstpaket" der Bundesregierung angekündigte Ziel der Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren ist damit umgesetzt.

Die wesentlichen Änderungen betreffen v.a. das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO):

  • Umstellung des förmlichen schriftlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall (Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses),
  • Behördenbeteiligung ebenfalls digital mit Verweis auf die im Internet veröffentlichten Daten (ohne Papierversion),
  • Straffung des Verfahrens bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden: Stellungnahmen dann nur noch zu geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen; damit Beseitigung von unnötig weiten erneuten Beteiligungsverfahren bei der Änderung von Planentwürfen und
  • Verkürzung der Fristen zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, von 3 Monaten auf 1 Monat.

Weitere Änderungen betreffen die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Photovoltaikanlagen, Solarparks und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, wenn von Bebauungsplänen abgewichen werden soll sowie das Windenergieflächenbedarfsgesetz.

Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz eine Sonderklausel für Katastrophenfälle, damit im Falle eines Wiederaufbaus in betroffenen Gebieten vom BauGB befristet abgewichen werden kann. Weiterhin enthält das Gesetz eine Erweiterung des Sonderbaurechts, das derzeit für Flüchtlingsunterkünfte, gilt auf Schulen und Kitas.

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