Aktuell

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Das im "Herbstpaket" der Bundesregierung angekündigte Ziel der Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren soll damit umgesetzt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll auf eine Digitalisierung und Beschleunigung von Bauleitplanverfahren bezogene Aufträge aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs sind:

  • Umstellung des förmlichen schriftlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall (Umkehr des Regel-Ausnahmeverhältnisses),
  • Behördenbeteiligung ebenfalls digital mit Verweis auf die im Internet veröffentlichten Daten (ohne Papierversion),
  • Erneute Stellungnahmen bei veränderten Planunterlagen unter möglicher Verkürzung der Fristen,
  • Beseitigung von unnötig weiten erneuten Beteiligungsverfahren bei der Änderung von Planentwürfen und
  • Verkürzung der Fristen zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen und Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt durch die höhere Verwaltungsbehörde von 3 Monaten auf 1 Monat.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte addieren Sie 6 und 7.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.