Aktuell

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Das im "Herbstpaket" der Bundesregierung angekündigte Ziel der Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren soll damit umgesetzt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll auf eine Digitalisierung und Beschleunigung von Bauleitplanverfahren bezogene Aufträge aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs sind:

  • Umstellung des förmlichen schriftlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall (Umkehr des Regel-Ausnahmeverhältnisses),
  • Behördenbeteiligung ebenfalls digital mit Verweis auf die im Internet veröffentlichten Daten (ohne Papierversion),
  • Erneute Stellungnahmen bei veränderten Planunterlagen unter möglicher Verkürzung der Fristen,
  • Beseitigung von unnötig weiten erneuten Beteiligungsverfahren bei der Änderung von Planentwürfen und
  • Verkürzung der Fristen zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen und Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt durch die höhere Verwaltungsbehörde von 3 Monaten auf 1 Monat.

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