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2 neue Referentenentwürfe zu Verordnungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)

Das BMU hat zwei neue Verordnungsentwürfe zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) veröffentlicht. Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) soll den Verkauf der Emissionszertifikate und die Details des nationalen Emissionshandelsregisters regeln, die zeitgleich veröffentlichte Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022) soll die Regeln zur Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung in den ersten beiden Jahren des Systemstarts festlegen.
 
In den ersten beiden Jahren wird das Brennstoff-Emissionshandelssystem schlank gehalten und auf die Hauptbrennstoffe wie Benzin, Diesel oder Heizöl begrenzt.

Berücksichtigung von Abfallstoffen ab 2023 !
 
Ab dem Jahr 2023, wenn das BEHG vollständig in Kraft tritt, werden sämtliche in Anlage 1 des BEHG aufgeführten
Brennstoffe von der Berichtspflicht erfasst. Damit ist anzunehmen, dass dann auch Abfälle beziehungsweise die Müll- oder Ersatzbrennstoffverbrennung vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werden. So heißt es in der Berichterstattungsverordnung, dass ab 2023 „insbesondere auch Mischbrennstoffe, Kohlen oder Abfallstoffe von der Berichtspflicht erfasst" werden.
 
Das Anhörungsverfahren gibt den Ländern und Verbänden Gelegenheit, schriftlich zu den Referentenentwürfen Stellung zu nehmen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 11. August 2020.
 
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