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Kabinett beschließt BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV beschlossen. Die Verordnung stellt sicher, dass Unternehmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, künftig eine finanzielle Kompensation erhalten, wenn die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb führt.

Als Gegenleistung für die Kompensationszahlungen sind die Unternehmen verpflichtet, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und ab 2025 mindestens 80 Prozent des Beihilfebetrages in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.

Die Behandlungsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. Da die Kompensationen eine Beihilfe darstellen, wird die Bundesregierung zudem die Genehmigung der Verordnung durch die Europäische Kommission beantragen.

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Liste der aktuellen Themen

Der Bundesrat hat der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden ist seit 01. November 2020 in Kraft.

Die Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie wurde mit Stand vom 21. Februar 2020 eingeführt.

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der BAT Schlussfogerungen (BATC) in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien (OGC-VwV) verabschiedet.

Das BMU hat am 29.07. den Entwurf einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder (UVP-Portale-Verordnung – UVPPortV) und den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das zentrale Internetportal des Bundes (Bundes-UVP-Portal-VwV) veröffentlicht.

Die Zehnte Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 23. Juni 2020 veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Dies betrifft insbes. in Anhang 13 die Holzwerkstoffindustrie, in Anhang 22 die Chemische Industrie und in Anhang 39 die Nichteisenmetallerzeugung.

Der Referentenentwurf zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen LCP (incl. Abfallmitverbrennung) und organische Grundchemkalien LVOC in der 13. und 17. BImSchV ist zur Anhörung versandt.