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KAS-63 verabschiedet

Die Kommission für Anlagensicherheit hat die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ verabschiedet.

Im Rahmen der KAS 63 werden Empfehlungen von angemessenen Sicherheitsabständen bei Anlagen zur Erzeugung, Lagerung, Abfüllen, Umschlagen und Verwendung von gasförmigem Wasserstoff mit Rohrleitungen mit Innendurchmessern vom maximal 15 mm (Leckfläche: 180 mm²) und Anlagen mit Rohrleitungen mit Innendurchmessern von über 15 mm (Leckfläche: 490 mm²) abgegeben. Es werden dort, ohne Berechnung im Einzelfall, Abstände von 50 m bis 180 m, je nach Leckfläche und Druckstufe, empfohlen.

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Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.