Aktuell
LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Lärm
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert. Diese ersetzt damit die alte Fassung aus dem Jahr 2017. Mit ihrem Umlaufbeschluss 13/2023 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.
Die Hinweise wurden grundlegend überarbeitet. Änderungen betreffen u.a.:
- Anzahl und Auswahl der bei der Beurteilung einer Anlage in Betracht zu ziehenden maßgeblichen Immissionsorte
- Interpretation des Einwirkbereiches
- Maßgeblicher Immissionsort (u.a. auch Umgang mit Büroräumen)
- Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche
- Stand der Technik zur Lärmminderung
- Definition des Begriffs „in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit der Schallquelle"
- Prüfung im Regelfall, Prüfung bei Überschreitung, Interpretation von „diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB(A) beträgt“ ,
- Ergänzende Prüfung im Sonderfall
- Gemengelagen
- Empfehlungen zur Anwendbarkeit von aktualisierten Normen
Wenn Sie den Text oder Hilfe bei der Interpretation benötigen