Aktuell

LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Lärm

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert. Diese ersetzt damit die alte Fassung aus dem Jahr 2017. Mit ihrem Umlaufbeschluss 13/2023 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.

Die Hinweise wurden grundlegend überarbeitet. Änderungen betreffen u.a.:

  • Anzahl und Auswahl der bei der Beurteilung einer Anlage in Betracht zu ziehenden maßgeblichen Immissionsorte
  • Interpretation des Einwirkbereiches
  • Maßgeblicher Immissionsort (u.a. auch Umgang mit Büroräumen)
  • Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche
  • Stand der Technik zur Lärmminderung
  • Definition des Begriffs „in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit der Schallquelle"
  • Prüfung im Regelfall, Prüfung bei Überschreitung, Interpretation von „diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB(A) beträgt“ ,
  • Ergänzende Prüfung im Sonderfall
  • Gemengelagen
  • Empfehlungen zur Anwendbarkeit von aktualisierten Normen

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Das Europäische Gericht (EuG) hat die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP) für nichtig erklärt (Urteil vom 27.01.2021 – T-699/17).

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln‚ einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen (STS) wurden im Dezember 2020 veröffentlicht.

Am 28.01.2021 wurde der Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in die Anhörung gegeben.

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Das Bundeskabinett verlängerte am 20.01.2021 die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis Ende 2022.

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Am 26.11.2020 hat der Bundestag die Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien das u.a. das Verpackungsgesetz novelliert.