Aktuell

LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Lärm

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert. Diese ersetzt damit die alte Fassung aus dem Jahr 2017. Mit ihrem Umlaufbeschluss 13/2023 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.

Die Hinweise wurden grundlegend überarbeitet. Änderungen betreffen u.a.:

  • Anzahl und Auswahl der bei der Beurteilung einer Anlage in Betracht zu ziehenden maßgeblichen Immissionsorte
  • Interpretation des Einwirkbereiches
  • Maßgeblicher Immissionsort (u.a. auch Umgang mit Büroräumen)
  • Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche
  • Stand der Technik zur Lärmminderung
  • Definition des Begriffs „in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit der Schallquelle"
  • Prüfung im Regelfall, Prüfung bei Überschreitung, Interpretation von „diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB(A) beträgt“ ,
  • Ergänzende Prüfung im Sonderfall
  • Gemengelagen
  • Empfehlungen zur Anwendbarkeit von aktualisierten Normen

Wenn Sie den Text oder Hilfe bei der Interpretation benötigen

Bitte rechnen Sie 3 plus 5.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die LAGA hat Hinweise zur Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen veröffentlicht, um die Einstufung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle zu erleichtern.

Das EU-Parlaments schlägt vor, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2028 in das Emissionshandelssystem ETS einzubeziehen.

In 2021 wurden 2 neue Entwürfe der BVT-Schlussfolgerungen für die Stahlverarbeitung und für Tierschlachtanlagen veröffentlicht.

Änderung der zentralen Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz in der Anhörung

Durch die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) wurden das Marktüberwachungsgesetz (MÜG), die Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen bzw. novelliert. Die Regelungen wurden damit neu strukturiert.

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.

Der Bundestag hat am 06.05.2021 die vom Kabinett vorgelegte Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.