Aktuell

LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Luft

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft mit Stand vom 01.03.2023 ergänzt und aktualisiert. Mit ihrem Umlaufbeschluss 11/2023 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.

Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen folgende Nummern:

  • 4 – Erstmalige Überschreitung der Genehmigungsschwelle gemäß Anhang I der 4. BImSchV
  • 4.1 i.V.m. Nr. 4.6.1.1 / Nr. 5.5.2.1 – „geringe Emissionsmassenströme"
  • 4.1 i.V.m. Nr. 4.2.2, 4.3.1.2 a, 4.4.3 a, 4.5.2 a – Irrlevanzregelungen im Zusammenhang Gesamtzusatzbelastung (GZB) / Zusatzbelastung (ZB) in der neuen TA Luft
  • 4.1 i.V.m. Nr. 4.2.2, 4.3.1.2 a, 4.4.3 a, 4.5.2 a – Prüfung der Irrelevanz im Genehmigungsverfahren
  • 4.1 i.V.m. 4.6.1.1 – Verzicht auf Bestimmung der Gesamtzusatzbelastung
  • 4.2.2 – Zusatzbelastung – mehrere Anlagen an einem Standort
  • 4.6.1.1 - Anwendung der heranzuziehenden Kalenderwoche mit ungünstigsten Betriebsbedingungen
  • 5.2.3.3 Abs. 5 – Redaktioneller Fehler
  • 5.2.3.5.2 – Redaktioneller Fehler
  • 5.2.5 – Anforderungen an KNV bei Kaffeeröstanlagen
  • 5.2.6 – Anwendungsbereich der Nr. 5.2.6 in Bezug auf gasförmige Stoffe
  • 5.2.7.1 – Emissionswert für Hartholzstäube
  • 5.2.7.1.1 i.V.m. 5.4.2.1/2 – Nachweis Einhaltung Quarzfeinstaubemissionswerte PM4
  • 5.2.9 – Anforderungen Bioaerosole
  • 5.3.2.3 – Bestimmung von Gesamtkohlenstoff
  • 5.3.2.4 – Messunsicherheit
  • 5.3.3 – Kontinuierliche Messung bei Fasern
  • 5.3.3.2 – Kontinuierliche Messung für Formaldehyd
  • 5.4.3.4 – Endkonturnahe Gussprodukte
  • 5.4.2.1/2 – Anforderungen an Quarzfeinstaub
  • 5.4.2.1/2 i.V.m. 5.2.7.1.1 - Ermittlung des Quarzgehalts im Ausgangsgestein
  • 5.4.3.4/5.4.3.8 – Was ist unter „Raffinieren“ zu verstehen
  • 5.4.3.6.1 – Anforderungen an Wärme- und Wärmebehandlungsöfen
  • 5.4.3.7/8 – Entstaubung - geeignete Überwachungsmaßnahmen
  • 5.4.7.1 - Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren – Mindestabstand bei Rinder- und Kälberanlagen
  • 5.4.7.1 – Minderung von Ammoniakemissionen im Verhältnis zur Nr. 5.2.4.
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – c) – Abweichende Ausscheidungswerte
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – c) – Nährstoffangepasste Fütterung bei Rindern
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – g) – Anerkennung Ammoniakreduzierung außerhalb Stallanlage
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – h) – Prüfung von Haltungsverfahren, die dem Tierwohl dienen
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – h) – Forderung Abluftreinigung
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – i) – Abluftreinigung gemäß Buchstabe i)
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – i) - Anforderungen nach Buchstabe i) für Altanlagen
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – j) - Abdeckung von offenen Behältern – Begriff Füllkörper
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen – l1) - Abschlämmwasser von Chemowäschern
  • 5.4.7.1 - Überwachung der Abluftreinigungseinrichtung
  • 5.4.8.10a/b. – Regelungen für die Klärschlammtrocknung
  • 5.4.8.10a/11a – Redaktioneller Fehler beim Verweis nach 5.5
  • 5.4.8.12-14 – Anforderung TA Luft 2021 vs. ABA-VwV
  • 5.4.10.22.1 – Mindestabstand – zu berücksichtigende Orte
  • 6 – Sanierungsfristen bei IED-Bestandsanlagen
  • Anhang 2 Nr. 2 – Festlegung der Emissionen
  • Anhang 11 – Zwangslüftung vs. Zwangsentlüftung
  • Anhang 12 – DLG-Zertifizierungen
  • Anhang 12 – Übertragbarkeit Zertifizierung

Wenn Sie den Text oder Hilfe bei der Interpretation benötigen

Bitte addieren Sie 2 und 3.

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