Aktuell
LAI Vollzugshilfe zur TA Luft aktualisiert
Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die LAI-Vollzugshilfe "Vollzugsfragen zur TA Luft“ in der Fassung vom 31.10.2025 aktualisiert. Es wurden drei neue Vollzugsfragen ergänzt (Seiten: 79, 82, 83). Die Ergänzungen betreffen die folgenden Absätze der TA Luft:
- 4.1.2.2 - Anforderungen in Abgrenzung zur 44. BImSchV
- 4.1.15 (Biogaserzeugung) / 5.4.7.1 (Tierhaltung) / 5.4.7.2 (Schlachtung) / 5.4.7.15 (Kottrocknung) / 5.4.7.25 (Grünfuttertrocknung) / 5.4.8.5 (Komposterzeugung aus org. Abfällen) / 5.4.8.6.2 (Biologische Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen) / 5.4.8.10a (Abfalltrocknung) / 5.4.9.36 (Lagerung von Gülle oder Gärresten) / 5.4.10.22.1 (Begasung, Sterilisation oder Entgasung) – Mindestabstand beim Umgang mit Baurechts-Anlagen
- 4.1.15/5.4.8.6.2 – Biogas-Altanlagen - bauliche und betriebliche Anforderungen
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