Aktuell

LAI Vollzugshilfe zur TA Luft aktualisiert

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die LAI-Vollzugshilfe "Vollzugsfragen zur TA Luft“ in der Fassung vom 31.10.2025 aktualisiert. Es wurden drei neue Vollzugsfragen ergänzt (Seiten: 79, 82, 83). Die Ergänzungen betreffen die folgenden Absätze der TA Luft:

  • 4.1.2.2 - Anforderungen in Abgrenzung zur 44. BImSchV
  • 4.1.15 (Biogaserzeugung) / 5.4.7.1 (Tierhaltung) / 5.4.7.2 (Schlachtung) / 5.4.7.15 (Kottrocknung) / 5.4.7.25 (Grünfuttertrocknung) / 5.4.8.5 (Komposterzeugung aus org. Abfällen) / 5.4.8.6.2 (Biologische Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen) / 5.4.8.10a (Abfalltrocknung) / 5.4.9.36 (Lagerung von Gülle oder Gärresten) / 5.4.10.22.1 (Begasung, Sterilisation oder Entgasung) – Mindestabstand beim Umgang mit Baurechts-Anlagen
  • 4.1.15/5.4.8.6.2 – Biogas-Altanlagen - bauliche und betriebliche Anforderungen

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In Sachsen wurde ein neuer Erlass zum Entfall bestimmter technischer Anforderungen bei der Lagerung von Flüssigmist (zum Beispiel Gülle) bei Rinderanlagen (Altanlagen) verabschiedet.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und kleine Änderungen bei den Umsetzungsplänen vorgenommen.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Am 15.07.2025 hat die EU-Kommission mit Beschluss 2025/90577 die Berichtigung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen veröffentlicht.