Aktuell

LAI Vollzugshinweise zur 31. BImSchV (Lösemittel) aktualisiert

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV“ aktualisiert. Die Änderungen betreffen:

  • S. 8, Sachverständige zur Prüfung von Lösemittelbilanzen
  • S. 15 Massestrom (Bezug auf Gesamtanlage)
  • S. 18, besondere technische Maßnahmen beim Umfüllen von organischen Lösungsmitteln / Verhältnis zur TA Luft
  • S. 39, Messzyklus bei Anlagen, in denen Pflanzenöle extrahiert oder raffiniert werden
  • S. 47, Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln
  • S. 56, Anlagen zur Herstellung von Klebebändern
  • S. 59, Zielemissionen bei sonstiger Metall- oder Kunststoffbeschichtung (redaktionelles Versehen)
  • S. 61 – 69, Lösemittelbilanz, Vernichtung (Verbrennung) von Lösemitteln, Entlackungseinrichtungen, Qualitätsanforderungen, Minimierung von Unsicherheiten
  • S. 73, Anforderungen an den Prüfbericht der Lösungsmittelbilanz (redaktioneller Fehler)
  • Anhang II Musterlösungsmitelbilanz

Wenn Sie Fragen haben oder die Hinweise benötigen

Bitte addieren Sie 9 und 6.

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In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustriehat hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

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