Aktuell

LAI Vollzugshinweise zur 31. BImSchV (Lösemittel) aktualisiert

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV“ aktualisiert. Die Änderungen betreffen:

  • S. 8, Sachverständige zur Prüfung von Lösemittelbilanzen
  • S. 15 Massestrom (Bezug auf Gesamtanlage)
  • S. 18, besondere technische Maßnahmen beim Umfüllen von organischen Lösungsmitteln / Verhältnis zur TA Luft
  • S. 39, Messzyklus bei Anlagen, in denen Pflanzenöle extrahiert oder raffiniert werden
  • S. 47, Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln
  • S. 56, Anlagen zur Herstellung von Klebebändern
  • S. 59, Zielemissionen bei sonstiger Metall- oder Kunststoffbeschichtung (redaktionelles Versehen)
  • S. 61 – 69, Lösemittelbilanz, Vernichtung (Verbrennung) von Lösemitteln, Entlackungseinrichtungen, Qualitätsanforderungen, Minimierung von Unsicherheiten
  • S. 73, Anforderungen an den Prüfbericht der Lösungsmittelbilanz (redaktioneller Fehler)
  • Anhang II Musterlösungsmitelbilanz

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Das BMWE plant eine weitreichende Änderung / Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat beschlossen, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "LAI Vollzugshinweise zur 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen) aktualisiert“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV (Lösemittel)“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe „Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweise zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV“ aktualisiert.

Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 28. November 2025 in Kraft getreten. Es soll künftig die Abscheidung und Speicherung von CO2 auch in größerem Maßstab ermöglichen.

Mit dem 177 Seiten starken Entwurf des VerpackDG (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz) legt die Bundesregierung die umfassendste Neuordnung des deutschen Verpackungsrechtes seit der Einführung der Herstellerverantwortung durch die Verpackungsverordnung 1998 vor.

In Sachsen wurde ein neuer Erlass zum Entfall bestimmter technischer Anforderungen bei der Lagerung von Flüssigmist (zum Beispiel Gülle) bei Rinderanlagen (Altanlagen) verabschiedet.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.