Aktuell

LAI Vollzugshinweise zur 31. BImSchV (Lösemittel) aktualisiert

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV“ aktualisiert. Die Änderungen betreffen:

  • S. 8, Sachverständige zur Prüfung von Lösemittelbilanzen
  • S. 15 Massestrom (Bezug auf Gesamtanlage)
  • S. 18, besondere technische Maßnahmen beim Umfüllen von organischen Lösungsmitteln / Verhältnis zur TA Luft
  • S. 39, Messzyklus bei Anlagen, in denen Pflanzenöle extrahiert oder raffiniert werden
  • S. 47, Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln
  • S. 56, Anlagen zur Herstellung von Klebebändern
  • S. 59, Zielemissionen bei sonstiger Metall- oder Kunststoffbeschichtung (redaktionelles Versehen)
  • S. 61 – 69, Lösemittelbilanz, Vernichtung (Verbrennung) von Lösemitteln, Entlackungseinrichtungen, Qualitätsanforderungen, Minimierung von Unsicherheiten
  • S. 73, Anforderungen an den Prüfbericht der Lösungsmittelbilanz (redaktioneller Fehler)
  • Anhang II Musterlösungsmitelbilanz

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Liste der aktuellen Themen

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.