Aktuell

LAI Vollzugshinweise zur 31. BImSchV (Lösemittel) aktualisiert

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV“ aktualisiert. Die Änderungen betreffen:

  • S. 8, Sachverständige zur Prüfung von Lösemittelbilanzen
  • S. 15 Massestrom (Bezug auf Gesamtanlage)
  • S. 18, besondere technische Maßnahmen beim Umfüllen von organischen Lösungsmitteln / Verhältnis zur TA Luft
  • S. 39, Messzyklus bei Anlagen, in denen Pflanzenöle extrahiert oder raffiniert werden
  • S. 47, Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln
  • S. 56, Anlagen zur Herstellung von Klebebändern
  • S. 59, Zielemissionen bei sonstiger Metall- oder Kunststoffbeschichtung (redaktionelles Versehen)
  • S. 61 – 69, Lösemittelbilanz, Vernichtung (Verbrennung) von Lösemitteln, Entlackungseinrichtungen, Qualitätsanforderungen, Minimierung von Unsicherheiten
  • S. 73, Anforderungen an den Prüfbericht der Lösungsmittelbilanz (redaktioneller Fehler)
  • Anhang II Musterlösungsmitelbilanz

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Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert.