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LAI Vollzugshinweise zur BImSchG-Novelle „Klimaschutz und Beschleunigung“ und zur Vollständigkeitsprüfung veröffentlicht

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Die Vollzugshilfen enthalten Auslegungen und Interpretationshilfen zu Fragen wie

  • Berücksichtigung der neuen Rechtslage in laufenden Verfahren
  • Umfang der Berücksichtigung des "neuen" Schutzgutes Klima
  • Aufgaben des Projektmanagers, Beauftragung und Anforderungen (mit der im Grundsatz explizit eröffneten Möglichkeit, das Ingenieurbüro der Antragstellerin als Projektmanager der Behörde zu bestellen)
  • elektronische Antragstellung
  • formelle Vollständigkeit ("prüffähige" Unterlagen, Fallbeispiele, Beginn der Genehmigungsfristen, Unterrichtung der Anragstellerin)
  • Nachreichung von Unterlagen
  • Weiterleitung von Stellungnahmen
  • Fristen der (Fach-) Behördenbeteiligungen und Ablauf bei Überschreitung der Fristen
  • besondere Regeln für Anlagen erneuerbarer Energien und Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien
  • Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterungstermin bzw. alternative Möglichkeiten
  • Genehmigungsfristen und Verlängerungsmöglichkeiten
  • Berichtspflichten bei Fristüberschreitungen
  • nachträgliche Änderung von Nebenbestimmungen
  • Erleichrungen des vorzeitigen Beginns nach §8a BImSchG
  • Vorbescheid für Windenergieanlagen

Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" - mittelgroße Feuerungsanlagen - aktualisiert. Gegenüber der Fassung von 2022 (38 Seiten) wurden viele Fragestellungen ergänzt und aktualisiert (neue Fassung: 52 Seiten).

Weiterhin wurde die Aktualisierung des Orientierungswerts für Chrom (VI) in der Außenluft beschlossen.

Wenn Sie Fragen haben oder die Hinweise benötigen

Bitte addieren Sie 8 und 6.

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Liste der aktuellen Themen

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.