Aktuell

LAI Vollzugshinweise zur BImSchG-Novelle „Klimaschutz und Beschleunigung“ und zur Vollständigkeitsprüfung veröffentlicht

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Die Vollzugshilfen enthalten Auslegungen und Interpretationshilfen zu Fragen wie

  • Berücksichtigung der neuen Rechtslage in laufenden Verfahren
  • Umfang der Berücksichtigung des "neuen" Schutzgutes Klima
  • Aufgaben des Projektmanagers, Beauftragung und Anforderungen (mit der im Grundsatz explizit eröffneten Möglichkeit, das Ingenieurbüro der Antragstellerin als Projektmanager der Behörde zu bestellen)
  • elektronische Antragstellung
  • formelle Vollständigkeit ("prüffähige" Unterlagen, Fallbeispiele, Beginn der Genehmigungsfristen, Unterrichtung der Anragstellerin)
  • Nachreichung von Unterlagen
  • Weiterleitung von Stellungnahmen
  • Fristen der (Fach-) Behördenbeteiligungen und Ablauf bei Überschreitung der Fristen
  • besondere Regeln für Anlagen erneuerbarer Energien und Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien
  • Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterungstermin bzw. alternative Möglichkeiten
  • Genehmigungsfristen und Verlängerungsmöglichkeiten
  • Berichtspflichten bei Fristüberschreitungen
  • nachträgliche Änderung von Nebenbestimmungen
  • Erleichrungen des vorzeitigen Beginns nach §8a BImSchG
  • Vorbescheid für Windenergieanlagen

Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" - mittelgroße Feuerungsanlagen - aktualisiert. Gegenüber der Fassung von 2022 (38 Seiten) wurden viele Fragestellungen ergänzt und aktualisiert (neue Fassung: 52 Seiten).

Weiterhin wurde die Aktualisierung des Orientierungswerts für Chrom (VI) in der Außenluft beschlossen.

Wenn Sie Fragen haben oder die Hinweise benötigen

Bitte addieren Sie 8 und 1.

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Liste der aktuellen Themen

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