Aktuell
LAI Vollzugshinweise zur BImSchG-Novelle „Klimaschutz und Beschleunigung“ und zur Vollständigkeitsprüfung veröffentlicht
Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Die Vollzugshilfen enthalten Auslegungen und Interpretationshilfen zu Fragen wie
- Berücksichtigung der neuen Rechtslage in laufenden Verfahren
- Umfang der Berücksichtigung des "neuen" Schutzgutes Klima
- Aufgaben des Projektmanagers, Beauftragung und Anforderungen (mit der im Grundsatz explizit eröffneten Möglichkeit, das Ingenieurbüro der Antragstellerin als Projektmanager der Behörde zu bestellen)
- elektronische Antragstellung
- formelle Vollständigkeit ("prüffähige" Unterlagen, Fallbeispiele, Beginn der Genehmigungsfristen, Unterrichtung der Anragstellerin)
- Nachreichung von Unterlagen
- Weiterleitung von Stellungnahmen
- Fristen der (Fach-) Behördenbeteiligungen und Ablauf bei Überschreitung der Fristen
- besondere Regeln für Anlagen erneuerbarer Energien und Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien
- Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterungstermin bzw. alternative Möglichkeiten
- Genehmigungsfristen und Verlängerungsmöglichkeiten
- Berichtspflichten bei Fristüberschreitungen
- nachträgliche Änderung von Nebenbestimmungen
- Erleichrungen des vorzeitigen Beginns nach §8a BImSchG
- Vorbescheid für Windenergieanlagen
Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" - mittelgroße Feuerungsanlagen - aktualisiert. Gegenüber der Fassung von 2022 (38 Seiten) wurden viele Fragestellungen ergänzt und aktualisiert (neue Fassung: 52 Seiten).
Weiterhin wurde die Aktualisierung des Orientierungswerts für Chrom (VI) in der Außenluft beschlossen.
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