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Leitfaden KAS-61 - störfallrechtliche Einstufung von Abfällen - veröffentlicht

Der Arbeitskreis Einstufung von Abfällen der KAS hat den Leitfaden KAS-61 "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" veröffentlicht. Er ersetzt den Leitfaden KAS-25.

Die grundlegende Vorgehensweise - Unterscheidung der Einstufung zwischen Abfällen mit Detailkenntnissen (mit Analytik) und ohne Detailkenntnisse (nach AVV, ggf. mit Kenntnissen der Produktionsweise und/oder Herkunft) wurde beibehalten. Auf der Grundlage der vorliegenden Vollzugserfahrungen wurde die Texte und Hinweise (Fußnoten) für die Einstufung von Abfällen präzisiert. Die Hinweise der NRW- Arbeitshilfe für die Einstufung von Abfällen nach Anhang I der 12. BImSchV -Vorläufige Hilfestellung für die Vollzugspraxis in NRW zum Störfallpotenzial wurden übernommen.

Hier gibt es viele Änderungen im Detail, die noch einer detaillierteren Betrachtung bedürfen.

Wenn Sie Fragen haben, den Leitfaden oder Hilfe bei der Umsetzung benötigen,

Was ist die Summe aus 1 und 4?

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Liste der aktuellen Themen

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.