Aktuell

Maßnahmen zur verpflichtenden Energieeinsparung - EnSikuMaV und EnSimiMaV - beschlossen

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) (Anm. Was für Wortungetüme :-) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Die EnSikuMaV regelt

  • eine fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter
  • das Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken

   in öffentlichen Nichtwohngebäuden

  • das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
  • Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
  • die Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
  • die Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern

   in Unternehmen

  • Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden
  • Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
  • Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen
  • Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten

Die EnSimiMaV regelt

  • verpflichtende Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung
  • Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen (ab 10 GWh/a Gesamtverbrauch, Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463, Umsetzungsfrist 18 Monate, Bestätigung durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren !)

Gerade in letzter Bestimmung dürfte erhebliches Potenzial für Energieeinsparungsmaßnahmen liegen.

 

Bitte rechnen Sie 7 plus 1.

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Liste der aktuellen Themen

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Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zum BEHG vor.

Die DIN ISO 50003 "Energiemanagementsysteme - Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren" ist veröffentlicht.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat auf ihrer 143. Sitzung am 29. und 30. März 2022 den vom LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr erarbeiteten "Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 - Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL)" verabschiedet und zur Anwendung in den Ländern empfohlen.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt.

Die Bundesregierung hat am 26.04.2022 den Referentenentwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vorgelegt.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG) vorgelegt.

Die Europäische Kommission hat am 05.04.2022 einen Entwurf zur Änderung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht.

Am 20. Januar 2022 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) veröffentlicht.