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Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung veröffentlicht

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz hat im November das „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Das Merkblatt soll die sich aus Nr. 5.5 TA Luft 2021 ergebenden Interpretationsspielräume bei der Schornsteinhöhenbestimmung durch Festlegungen minimieren sowie bekannte Regelungslücken schließen. Diese Festlegungen beruhen teilweise auf Konventionen. Auch wenn es durch die dargestellten Regelungen im Einzelfall weiterhin zu Zweifelsfragen kommen kann, soll dieses Merkblatt dazu beitragen, der Forderung nach einer Gleichbehandlung auch bei der Schornsteinhöhenbestimmung näher zu kommen.

Das Merkblatt enthält eine Vielzahl von Detailregelungen etwas zur

  • Berechnung der gebäudebedingten Schornsteinhöhe nach VDI 3781 Blatt 4, insbesondere die Anwendung bei geringen Emissionsmassenströmen und bei großflächigen Industrieanlagen
  • emissionsbedingte Schornsteinhöhe und Anwendung von BESTAL (besmin und besmax) und insbesondere die Zusammenfassung von Quellen
  • Berücksichtigung von Bebauung und Bewuchs (hier ergeben sich relevante Verschärfungen ggü. der vormaligen Schornsteinhöhenbestimmung)
  • Berücksichtigung von unebenem Gelände
  • Regeln der Einzelfallprüfung

Die hier enthaltenen Regelungen sind detailliert aufgeführt, sie verkomplizieren die Bestimmungen der Schornsteinhöhe jedoch insbesondere im Fall der Schornsteinhöhenbestimmung innerhalb von bestehenden Anlagen mit bestehenden Kaminen bzw. bei größerflächigen Anlagen mit einer Vielzahl von Kaminen durch die iterativer Anwendung der Schornsteinhöhenbestimmungsprogramme besmin und besmax deutlich.

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Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

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