Aktuell

Neue Änderungen im BImSchG auf Grund der drohenden Gasmangellage

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Dem §16b BImSchG (Repowering von Windenergieanlagen) sind Regelungen zu Genehmigungsverfahren bei Änderungen vor der Errichtung und Leistungsänderungen ohne bauliche und zeitliche Änderungen hinzugefügt worden.

Weiterhin sind befristet bis zum 15.04.2023 bei der Ausrufung der Alarmstufe oder der Notfallstufe Abweichungen von einzelnen in der Genehmigung enthaltenen Anforderungen an die Geräusche zur Nachtzeit unter Abweichung von den Immissionsrichtwerten der TA Lärm und an die optischen Immissionen der Windenergieanlage zugelassen (§31k BImSchG).

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Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) gestartet.

Der Entwurf der Elften Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 18. März 2020 veröffentlicht. Dies betrifft insbes. Anhang 47 (Feuerungsanlagen), Anhang 33 (Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen), Anhang 40 (Metallbearbeitung und -verarbeitung) und Anhang 54 (Eingrenzung auf Solarzellenherstellung) sowie den neue Anhang 35 (Chipherstellung, herausgelöst aus dem bisherigen Anhang 54).

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Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden  Stoffen (AwSV) gestartet.

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung (WI) und Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM) wurden im Dezember 2019 veröffentlicht.

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.