Aktuell
Neue BVT-Schlussfolgerungen - Abfallbehandlung - WT
Die BVT-Schlussfolgerungen wurden um die Schlussfolgerungen zur Abfallbehandlung (waste treatment WT) ergänzt. Dies betrifft folgende Tätigkeiten:
- Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten:
- biologische Behandlung
- physikalisch-chemische Behandlung
- Vermengung oder Vermischung vor der Durchführung einer anderen Behandlung
- Neuverpacken vor der Durchführung einer anderen Behandlung
- Rückgewinnung/Regenerierung von Lösungsmitteln
- Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen als Metallen und Metallverbindungen
- Regenerierung von Säuren oder Basen;
- Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen
- Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen
- erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öloberflächenaktive Stoffe und Tenside.
- Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag
- biologische Behandlung;
- physikalisch-chemische Behandlung;
- Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung;
- Behandlung von Asche;
- Behandlung von metallischen Abfällen unter Einschluss von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Altfahrzeugen und ihren Bestandteilen in Schredderanlagen
- Verwertung oder eine Kombination aus Verwertung und Beseitigung von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 t pro Tag
- biologische Behandlung;
- Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung;
- Behandlung von Asche;
- Behandlung von metallischen Abfällen unter Einschluss von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Altfahrzeugen und ihren Bestandteilen in Schredderanlagen
- anaeroben Vergärung ab 100 t pro Tag
- Zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtkapazität von über 50 t, mit Ausnahme der zeitweiligen Lagerung bis zur Sammlung auf dem Gelände, auf dem die Abfälle erzeugt worden sind
- Eigenständig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt
Damit sind die Anforderungen innerhalb von 4 Jahren umzusetzen. Wenn Sie Fragen haben oder den Text benötigen können Sie uns auch direkt ansprechen.
Die vollständige Liste der derzeit geltenden BVT- Schlussfolgerungen sieht damit wie folgt aus:
Abfallbehandlung |
WT |
08.2018 |
Herstellung organischer Grundchemikalien - Large Volume Organic Chemical Industry |
LVOC |
12.2017 |
Großfeuerungsanlagen - Large Combustion Plants |
LCP |
07.2017 |
Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen - Intensive Rearing of Poultry and Pigs |
IRPP |
02.2017 |
Abwasser- und Abgasbehandlung/ -management in der chemischen Industrie - Common Waste Water and Waste Gas Treatment/ Management Systems in the Chemical Sector |
CWW |
06.2016 |
Nichteisenmetallindustrie - Non-ferrous Metals Industries |
NFM |
06.2016 |
Holzwerkstoffindustrie - Wood-based Panels Production |
WBP |
11.2015 |
Raffinerien - Refining of Mineral Oil and Gas |
REF |
10.2014 |
Zellstoff- und Papierindustrie - Pulp and Paper Industry |
PP |
09.2014 |
Chloralkaliindustrie- Production of Chlor-alkali |
CAK |
12.2013 |
Zement-, Kalk- und Magnesiumoxidindustrie - Production of Cement, Lime and Magnesium Oxide |
CLM |
04.2013 |
Lederindustrie - Tanning of Hides and Skins |
TAN |
02.2013 |
Eisen- und Stahlerzeugung - Iron and Steel Production |
IS |
03.2012 |
Glasherstellung - Manufacture of Glass |
GLS |
03.2012 |