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Neue EU-Bauprodukteverordnung

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Die neue Regelung stellt einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors dar. Es wird zukünftig einen digitalen Produktpass geben, der alle notwendigen Informationen über das Bauprodukt liefert. Dies umfasst unter anderem auch Leistungserklärung und Gebrauchsanleitung. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Haus, einen Anbau oder ein Carport bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen. Auch die Verwendung von Recyclingbaustoffen soll so erheblich erleichtert werden.

Mit den neuen Vorgaben werden Normungsprozesse erleichtert und beschleunigt. Dies erfolgt durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten einbindet. Die Europäische Kommission wird Anfang des Jahres einen Arbeitsplan vorlegen, wann welche Produktgruppen überarbeitet werden, sodass die Wirtschaft mit den Vorbereitungen beginnen kann. Auf Herstellerseite wird die Realisierung der digitalen Produktpässen intensiv diskutiert (dies ist analog auch bei der neuen EU-Maschinenverordnung der Fall). Ein etabliertes System zur Verfügungstellung der Daten besteht bisher noch nicht.

Die neue EU-Bauproduktenverordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 7. Januar 2025, in Kraft. Die Anwendung sowie der Übergang von der alten auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt. Die Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten. Alle anderen Artikel der Verordnung gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (8. Januar 2026), mit Ausnahme von Artikel 92 (über Sanktionen), der zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung findet.

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Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie - IED) wurde am 15.07.2024 veröffentlicht und tritt damit am 04.08.2024 in Kraft.