Aktuell

Neue EU-Bauprodukteverordnung

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Die neue Regelung stellt einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors dar. Es wird zukünftig einen digitalen Produktpass geben, der alle notwendigen Informationen über das Bauprodukt liefert. Dies umfasst unter anderem auch Leistungserklärung und Gebrauchsanleitung. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Haus, einen Anbau oder ein Carport bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen. Auch die Verwendung von Recyclingbaustoffen soll so erheblich erleichtert werden.

Mit den neuen Vorgaben werden Normungsprozesse erleichtert und beschleunigt. Dies erfolgt durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten einbindet. Die Europäische Kommission wird Anfang des Jahres einen Arbeitsplan vorlegen, wann welche Produktgruppen überarbeitet werden, sodass die Wirtschaft mit den Vorbereitungen beginnen kann. Auf Herstellerseite wird die Realisierung der digitalen Produktpässen intensiv diskutiert (dies ist analog auch bei der neuen EU-Maschinenverordnung der Fall). Ein etabliertes System zur Verfügungstellung der Daten besteht bisher noch nicht.

Die neue EU-Bauproduktenverordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 7. Januar 2025, in Kraft. Die Anwendung sowie der Übergang von der alten auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt. Die Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten. Alle anderen Artikel der Verordnung gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (8. Januar 2026), mit Ausnahme von Artikel 92 (über Sanktionen), der zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung findet.

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