Aktuell

Neuer Anlauf der Ersatzbaustoffverordnung

Totgesagte leben länger....

Der Märzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung trifft nach wie vor auf ein sehr geteiltes Echo. Das Eluat-Konzept des BMU ist in dem Entwurf nach wie vor enthalten, einige Abfälle wie SAV-Aschen, Edelstahlschlacken sowie Kupferhüttenmaterial, Stahlwerksschlacke und HMV-Asche der Kl.3 und Gießereisande der Kl.2 wurden aus dem Anwendungsbereich gestrichen, die Einbaumöglichkeiten (offener Einbau) anderer Materialien (u.a. RC-Baustoffe) im Entwurf beschränkt, Nutzungsbeschränkungen für empfindliche Gebiete eingefügt etc. Die Regelungen zum Nebenproduktstatus und Abfallende wurden mit Verweis auf das KrwG gestrichen. Dies bedingt Stoffstromverschiebungen in Richtung der Deponien, die nicht genau absehbar sind.

Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens siehr vor, dass der Bundesrat nochmals eine Befassung durchführen soll. Auf Grund der Kritik der Verbände und der Wirtschaft ist der Ausgang jedoch ungewiss.

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Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.