Aktuell

Neuer Anlauf der Ersatzbaustoffverordnung

Totgesagte leben länger....

Der Märzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung trifft nach wie vor auf ein sehr geteiltes Echo. Das Eluat-Konzept des BMU ist in dem Entwurf nach wie vor enthalten, einige Abfälle wie SAV-Aschen, Edelstahlschlacken sowie Kupferhüttenmaterial, Stahlwerksschlacke und HMV-Asche der Kl.3 und Gießereisande der Kl.2 wurden aus dem Anwendungsbereich gestrichen, die Einbaumöglichkeiten (offener Einbau) anderer Materialien (u.a. RC-Baustoffe) im Entwurf beschränkt, Nutzungsbeschränkungen für empfindliche Gebiete eingefügt etc. Die Regelungen zum Nebenproduktstatus und Abfallende wurden mit Verweis auf das KrwG gestrichen. Dies bedingt Stoffstromverschiebungen in Richtung der Deponien, die nicht genau absehbar sind.

Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens siehr vor, dass der Bundesrat nochmals eine Befassung durchführen soll. Auf Grund der Kritik der Verbände und der Wirtschaft ist der Ausgang jedoch ungewiss.

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Liste der aktuellen Themen

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie - IED) wurde am 15.07.2024 veröffentlicht und tritt damit am 04.08.2024 in Kraft.

Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2024 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Diese wurde nun am 08.07.2024 veröffentlich und tritt damit in Kraft.