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Neues Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) veröffentlicht

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.
Mit dem EDL-G werden neue Regelungen zu den ver-pflichtenden Energieaudits bei Nicht-KMU eingeführt. Unternehmen mit geringem Energieverbrauch profitie-ren durch die Einführung einer Bagatellschwelle von 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr über alle Energieträger hinweg, indem sie einer vereinfach-ten Auditpflicht unterliegen. Neu ist auch die ver-pflichtende Online-Meldung von Basisdaten aus dem Auditbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA) über eine nicht öffentliche Ein-gabe-Maske. Unternehmen unterhalb der Bagatell-schwelle müssen hier lediglich ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch melden. Zudem wird eine Fort-und Weiterbildungspflicht für Energieauditoren ein-geführt, um die hohe Qualität der angebotenen Audits auch zukünftig sicherzustellen.

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Das Umweltministerium hat Ende November den Entwurf zur "Verordnung zur Festlegung der Anforderungen an die fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse im Anwendungsbereich des § 45b des Bundesnaturschutzgesetzes - (Habitatpotentialanalyse-Verordnung – HPAV)" vorgelegt.

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