Aktuell

Neuregelung des Rechtsrahmens zur Marktüberwachung, zur Produktsicherheit und zu überwachungsbedürftigen Anlagen

Die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) vom 20. Juni 2019 trat am 16. Juli 2021 unmittelbar in Kraft. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, bestimmte deutsche Regelungen anzupassen. Als erstes wurde das Marktüberwachungsgesetz (MÜG) vom 17. Juni 2021 veröffentlicht, das für sämtliche, auch nicht harmonisierte Marktüberwachungsvorschriften gilt. Die sich daraus ergeben konkurrierenden Regelungen wurden mit der Novelle und Verschlankung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) vom 27. Juli 2021 bereinigt. Damit wurde eine Trennung der Rechtsvorschriften nach Normadressaten (Einführer und Betreiber von Anlagen) realisiert.

Was ändert sich im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)?

Durch Herausnahme des 9. Abschnitts des ProdSG (§§ 34-38 a.F.) aus dem ProdSG von 2011 wird das Gesetz zu einem reinen Gesetz über die Anforderungen der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Dies wird nun durch das Marktüberwachungsgesetz geregelt. Die Bestimmungen über die Zuerkennung des bewährten GS-Zeichens wurden überarbeitet und konkretisiert. Eine Ermächtigung zum Erlass von Verbotsverordnungen für das Inverkehrbringen bestimmter Produkte wurde aufgenommen.

Zahlreiche weitere Vorschriftenwerke wie

  • das Bauproduktengesetz,
  • die Betriebssicherheitsverordnung,
  • die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung,
  • die Verordnung über elektrische Betriebsmittel,
  • die Aufzugsverordnung,
  • die Druckgeräteverordnung sowie
  • zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen

wurden im Zuge der Produktsicherheitsgesetznovelle angepasst und überarbeitet.

 

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Liste der aktuellen Themen

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.

Der Bundestag hat am 06.05.2021 die vom Kabinett vorgelegte Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen.

Bundesregierung hat am 10. Mai 2021 die Mantelverordnung beschlossen. Da die Verordnung nun neu eine Länderöffnungsklausel enthält, muss sie nochmals den Bundestag und Bundesrat passieren. Ein über 15 Jahre andauerndes Gesetzgebungsverfahren ist damit immer noch nicht beendet.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen.

Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht zum Planspiel TA Abstand im März 2021 veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.3. die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV beschlossen.