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Oberflächenbehandlungs-VwV nun veröffentlicht
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.
Er gilt für Anlagen nach den Nummern 5.1 (Oberflächenbehandlungsanlagen) und 5.3 (Holzkonservierungsanlagen) der 4. BImSchV.
Sie setzt die BVT-Schlussfolgerungen in Bezug auf die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (EU) 2020/2009 vom 9. Dezember 2020 um und enthält
- bauliche und betriebliche Vorschriften,
- Emissionsbegrenzungen,
- Anforderungen an (jährliche) Messung und Überwachung,
- Sonder- und Altanlagenregelungen sowie
- Sanierungsfristen.
Die hier geltenden Regelungen gehen nach Nr. 5.1.1 Absatz 6 der TA Luft den Vorschriften der Nr. 5.4.X.X (X.X steht für die entsprechende Nr. des Anhang 1 der 4. BImSchV) der TA Luft vor.
Zu beachten ist weiterhin, dass die Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) ebenfalls für diese Anlagen gilt.
Die Übersicht der sektorspezifischen Verwaltungsvorschriften zur TA Luft sieht damit wie folgt aus:
Oberflächenbehandlungs-VwV | allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien | 25. Juli 2024 |
NaGeMi-VwV | Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie | 10. November 2023 |
ABA-VwV |
Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen | 20. Januar 2022 |
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