Aktuell

Pflichten des Energieeffizienzgesetzes

Durch das Energieeffizienzgesetz - Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland vom 13. November 2023 werden den Unternehmen mit höherem Energieverbrauch eine Reihe von Pflichten auferlegt.

 

1. Alle Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh/a haben gem. § 16/ § 17 EnEfG für Abwärme eine Vermeidungs- und Meldepflicht

Aktueller Stichtag zur Registrierung bei Bundesstelle für Energieeffizienz für Plattform für Abwärme: 01.07.2024 Update: geändert gem. Merkblatt BAFA auf den 01.01.2025 (ansonsten jährlich bis zum 31.03.)

Es besteht Auskunftspflicht auch auf Nachfrage von Dritten zu:

      • Name, Adresse, Standort(e) des Unternehmens, an denen Abwärmepotentiale vorliegen (hier muss intern Begründung vorliegen wenn eine Quelle ohne Abwärmepotential bewertet wird!)
      • Jährliche Wärmemenge, maximale thermische Leistung, Leistungsprofil im Jahresverlauf, Möglichkeiten zur Regulierung von Parametern

Hier besteht bei vielen Unternehmen akuter Handlungsbedarf!

2. Bei mehr als 2,5 GWh/a durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch (Brennstoffe, Wärme, Energie aus erneuerbaren Quellen und Elektrizität der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre) gelten die Pflichten gem. § 9 EnEfG:

    • Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen
    • Bewertung nach VALERI und anschließende Überprüfung durch unabhängige Dritte
    • Erstellungs- und Veröffentlichungsfrist von 3 Jahren; konkrete Fristen sind jedoch unterschiedlich, je nach Datum letzter Zertifizierung, Energieaudits oder Eintragung in EMAS-Register, Frist frühestens beginnend ab dem 18.11.2023

3. Bei mehr als 7,5 GWh/a Gesamtendenergieverbrauch gelten zusätzlich die Pflichten gem. § 8 EnEfG

    • Einrichtung und Betrieb vom Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS) innerhalb von 20 Monaten nach Feststellung mit rollendem Start; außer bei Feststellung vor dem 18. November 2023 (Energieaudit); dann muss ein Managementsystem bis 18. Juli 2025 eingerichtet und zertifiziert sein.
    • plus zusätzliche Auflagen wie Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführenden Medien; der Bewertung von möglichen Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung inkl. Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen sowie Identifizierung Potentiale zur Abwärmenutzung
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Ergänzend hat das BAFA (redaktionell) aktualisierte Merkblätter veröffentlicht. Update:

  1. Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz, Version 1.2, Stand 01.03.2024
  2. Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs, Version 2.2 Stand 23.02.2024
  3. Merkblatt für die Plattform für Abwärme, Version 1.2, Stand 15.04.2024
  4. Merkblatt FAQ zum EDL-G / EnEfG Version 1.1, Stand 01.03.2024

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Liste der aktuellen Themen

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und kleine Änderungen bei den Umsetzungsplänen vorgenommen.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Am 15.07.2025 hat die EU-Kommission mit Beschluss 2025/90577 die Berichtigung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen veröffentlicht.

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.