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Referentenentwürfe zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes veröffentlicht

Das BMUKN hat am 2. Juli Referentenentwürfe zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes veröffentlicht (UmoG und UmoV).

Ziele der Entwürfe sind der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren – ohne dabei den Umweltschutz zu schwächen. Die Entwürfe dienen zudem der verfassungs- und europarechtskonformen Umsetzung von Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, der Föderalen Modernisierungsagenda und dem Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung.

Auf folgende Änderungen in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sei hingewiesen (Aufzählung nicht abschließend):

  • Signifikante Teile der bisher Meldepflichtigen werden von Statistikpflichten ausgenomen, andere in Umfang und/oder Häufigkeit fortbestehender Statistikpflichten reduziert,
  • Äußerungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden von bisher 2 Monaten auf 6 Wochen verkürzt,
  • In der zusammenfassenden Darstellung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung kann auf andere Unterlagen Bezug genommen werden.
  • Bei Wasserfernleitungen mit weniger als 5 Kilometern Länge wird keine UVP-Vorprüfung mehr durchgeführt.
  • Jedermann-Beteiligung im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird auf die betroffene Öffentlichkeit beschränkt.
  • Pflicht zur Weiterleitung von Stellungnahmen beteiligter Behörden an den Antragsteller wird gestrichen.
  • Pflicht zur Prüfung durch einen qualifizierten Sachverständigen bei Mengenmeldung im Einwegkunststofffondsgesetz gilt nur noch ab 10.000 kg (statt 100 kg) in Verkehr gebrachter Einwegkunststoffprodukte.
  • Neue Regelungen zur Sicherung oder Wiederherstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushalts (beschleunigten Wiedervernässung von Moorböden).
  • Erlass elektronischer Verwaltungsakte im Atomgesetz wird ermöglicht.
  • Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Kostenerstattungsverfahrens für baulichen Schallschutz im Fluglärmgesetz wird ermöglicht. Zusätzliche Schaffung der Möglichkeit eines Vorschussverfahrens und einer direkten Beauftragungsmöglichkeit durch die anspruchsberechtigten Zahlungsempfänger in den jeweiligen Lärmschutzbereichen.
  • Vereinfachte Risikobewertung der Behörden im Chemikaliengesetz durch Nutzung öffentlich verfügbare Daten aus dem Internet zu den Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen.
  • Erleichterte behördliche Nutzung von Daten zu Vorkommen von Tieren, Pflanzen und Biotopen aus anderen Verfahren durch Abfrage bei den Vorhabenträgern, deren Beauftragten und anderen Behörden
  • erleichterte Anerkennung von sachverständigen Stellen und Personen zur Art- und Populationsbestimmung von möglicherweise geschützten Tieren oder Pflanzen in zollrechtlichen Verfahren beim BfN
  • Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung für Vorhaben und Maßnahmen an Eisenbahnenstrecken, Bundesfern- und -wasserstraßen und bei der Landesverteidigung
  • Berichtspflichten nach dem BImSchG und dem KrWG werden für EMAS-Anlagen aufgehoben,
  • regelmäßige Teilnahme der Abfallbeauftragten an Fortbildungslehrgängen von bisher zwei Jahren auf künftig drei Jahre verlängert
  • Entschlackung der Bedarfsgegenständeverordnung und Streichung von unnötigen Warnhinweise
  • Nicht gefährliche asbesthaltige Abfälle können vereinfacht und getrennt von gefährlichen Abfällen beseitigt werden (Änderung der Deponieverordnung).
  • Streichung von Mitteilungspflichten in der Giftinformationsverordnung und der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung.

Die Stellungnahmefrist ist bereits am 6. Juli ausgelaufen.

Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen

Bitte addieren Sie 2 und 9.

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Liste der aktuellen Themen

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Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.