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Referentenentwürfe zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes veröffentlicht

Das BMUKN hat am 2. Juli Referentenentwürfe zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes veröffentlicht (UmoG und UmoV).

Ziele der Entwürfe sind der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren – ohne dabei den Umweltschutz zu schwächen. Die Entwürfe dienen zudem der verfassungs- und europarechtskonformen Umsetzung von Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, der Föderalen Modernisierungsagenda und dem Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung.

Auf folgende Änderungen in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sei hingewiesen (Aufzählung nicht abschließend):

  • Signifikante Teile der bisher Meldepflichtigen werden von Statistikpflichten ausgenomen, andere in Umfang und/oder Häufigkeit fortbestehender Statistikpflichten reduziert,
  • Äußerungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden von bisher 2 Monaten auf 6 Wochen verkürzt,
  • In der zusammenfassenden Darstellung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung kann auf andere Unterlagen Bezug genommen werden.
  • Bei Wasserfernleitungen mit weniger als 5 Kilometern Länge wird keine UVP-Vorprüfung mehr durchgeführt.
  • Jedermann-Beteiligung im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird auf die betroffene Öffentlichkeit beschränkt.
  • Pflicht zur Weiterleitung von Stellungnahmen beteiligter Behörden an den Antragsteller wird gestrichen.
  • Pflicht zur Prüfung durch einen qualifizierten Sachverständigen bei Mengenmeldung im Einwegkunststofffondsgesetz gilt nur noch ab 10.000 kg (statt 100 kg) in Verkehr gebrachter Einwegkunststoffprodukte.
  • Neue Regelungen zur Sicherung oder Wiederherstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushalts (beschleunigten Wiedervernässung von Moorböden).
  • Erlass elektronischer Verwaltungsakte im Atomgesetz wird ermöglicht.
  • Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Kostenerstattungsverfahrens für baulichen Schallschutz im Fluglärmgesetz wird ermöglicht. Zusätzliche Schaffung der Möglichkeit eines Vorschussverfahrens und einer direkten Beauftragungsmöglichkeit durch die anspruchsberechtigten Zahlungsempfänger in den jeweiligen Lärmschutzbereichen.
  • Vereinfachte Risikobewertung der Behörden im Chemikaliengesetz durch Nutzung öffentlich verfügbare Daten aus dem Internet zu den Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen.
  • Erleichterte behördliche Nutzung von Daten zu Vorkommen von Tieren, Pflanzen und Biotopen aus anderen Verfahren durch Abfrage bei den Vorhabenträgern, deren Beauftragten und anderen Behörden
  • erleichterte Anerkennung von sachverständigen Stellen und Personen zur Art- und Populationsbestimmung von möglicherweise geschützten Tieren oder Pflanzen in zollrechtlichen Verfahren beim BfN
  • Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung für Vorhaben und Maßnahmen an Eisenbahnenstrecken, Bundesfern- und -wasserstraßen und bei der Landesverteidigung
  • Berichtspflichten nach dem BImSchG und dem KrWG werden für EMAS-Anlagen aufgehoben,
  • regelmäßige Teilnahme der Abfallbeauftragten an Fortbildungslehrgängen von bisher zwei Jahren auf künftig drei Jahre verlängert
  • Entschlackung der Bedarfsgegenständeverordnung und Streichung von unnötigen Warnhinweise
  • Nicht gefährliche asbesthaltige Abfälle können vereinfacht und getrennt von gefährlichen Abfällen beseitigt werden (Änderung der Deponieverordnung).
  • Streichung von Mitteilungspflichten in der Giftinformationsverordnung und der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung.

Die Stellungnahmefrist ist bereits am 6. Juli ausgelaufen.

Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen

Bitte addieren Sie 5 und 6.

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