Aktuell

Referentenentwurf der 13. und 17. BImSchV in der Anhörung

In Umsetzung der BVT Schlussfogerungen (EU) 2017/1442 vom 31. Juli 2017 (LCP - Großfeuerungsanlagen) und (EU) 2017/2117 vom 21. November 2017 (LVOC - Organische Grundchemikalien) müssen die deutschen Verordnungen 13. BImSchV und 17. BImSchV (hier Abfallmitverbrennung) angepasst werden.

Zur Beherrschung der strukturellen Diversifizierung innerhalb der 13. BImSchV aufgrund der Umsetzung der oben genannten Durchführungsbeschlüsse wird eine grundlegenden Strukturanpassung vorgeschlagen. Eine Neufassung der 13. BImSchV soll daher gemeinsame Anforderungen zentral in einem Abschnitt bündeln und den einzelnen Durchführungsbeschlüssen weitere konkretisierende Abschnitte zuordnen. In Bezug auf die 17. BImSchV sind lediglich punktuelle Anpassungen für abfallmitverbrennende Anlagen erforderlich, die sich aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 ergeben.

Das Anhörungsverfahren gibt den Ländern und Verbänden Gelegenheit, schriftlich zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 23. Juli 2020.

[Quelle: BMU]

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