Aktuell

Referentenentwurf der Bioabfallverordnung in der Abstimmung

Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen (Bioabfallverordnung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Gewerbeabfallverordnung) zur Konsultation versandt. Ziel soll eine verbesserte Qualität des Bioabfalls sein, insbesondere durch die Reduzierung von Plastikrückständen.

Schwerpunkte der Änderung sind:

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches auf alle bodenbezogenen Verwertungen von Bioabfällen (bislang nur Nutzflächen) und Erweiterung des Verwendungszweckes (bisher nur Düngemittel)
  • Erweiterung des Anwendungsbereiches um „Aufbereiter“, welche eigenständig bei bestimmten Bioabfällen (bspw. aus Großküche) eine Vorbehandlung für die Zugabe in Vergärungsanlagen durchführen
  • Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung (z.B. Input-Kontrollwert für den Fremdstoffgehalt bei 0,5 %)
  • Schadstoff- und Fremdstoffminimierung - Erzeuger, Besitzer, Einsammler oder Aufbereiter von Bioabfällen sollen darauf "hinwirken", die jeweiligen Schadstoffhöchstwerte für unbehandelte und behandelte Bioabfälle und Gemische soweit wie möglich zu unterschreiten (insbesondere eine Vermeidung von Kunststoff als Fremdstoff in Bioabfällen).
  • neue, verschärfte Grenzwerte für Fremdstoffe (Summengrenzwert für Glas, Metalle und plastisch nicht verformbare Kunststoffe 0,4 %, sonstige Kunststoffe 0,1 %, Partikelgröße 1 mm pro Siebgang)
  • Beschränkung und Verbote der Aufbringung (Mengen für einmalige Aufbringungen von Bioabfallmaterialien für eine fachgerechte Anwendung für den Garten- und Landschaftsbau (z. B. Rekultivierungen, Neuanpflanzungen) innerhalb von 12 Jahren nicht mehr als 80 Tonnen Trockenmasse Bioabfälle oder Gemische je Hektar)
  • Änderungen in Anhang 1 (Liste der für eine Verwertung auf Flächen geeigneten Bioabfälle)

Die Konsultationsfrist läuft bis Ende Januar.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte addieren Sie 1 und 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das BMUKN hat 2 Entwürfe zur 39. BImSchV und zur Änderung des BImSchG in Umsetzung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie veröffentlicht.

Das BMUKN hat den Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung der Rohrfernleitungsverordnung veröffentlicht.

Am 9. April 2026 wurde der Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) veröffentlicht.

Am 15. April 2026 wurde die neue ISO 14001:2026 (Umweltmanagementsysteme) veröffentlicht, die deutsche Fassung ist seit Juni 2026 verfügbar.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 24.02.2026 die LAI Vollzugshinweise „Verfahrensbeschleunigung durch Teilgenehmigung und vorzeitigen Beginn“ aktualisiert und jetzt veröffentlicht.

Das Bundesbauministerium hat am 1.4. einen umfasseneden Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt. Dies betrifft das BauGB, die BauNVO, die PlanzV, das ROG und redaktionelle Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen.

Das Umweltministerium hat in Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen einen Referentenentwurf zur Änderung der AbwV (Anhänge 23, 27, 28, 33) und der BBodSchV veröffentlicht.

Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Bundestag angenommen. Es setzt die europäische CER-Richtlinie um und verpflichtet Betreiber zu Risikoanalysen, Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen (Schutz gegen Sabotage und Naturkatastrophen).

Das Bundeskabinett hat heute die Umsetzung der geänderten Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht beschlossen.