Aktuell

Referentenentwurf der Bioabfallverordnung in der Abstimmung

Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen (Bioabfallverordnung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Gewerbeabfallverordnung) zur Konsultation versandt. Ziel soll eine verbesserte Qualität des Bioabfalls sein, insbesondere durch die Reduzierung von Plastikrückständen.

Schwerpunkte der Änderung sind:

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches auf alle bodenbezogenen Verwertungen von Bioabfällen (bislang nur Nutzflächen) und Erweiterung des Verwendungszweckes (bisher nur Düngemittel)
  • Erweiterung des Anwendungsbereiches um „Aufbereiter“, welche eigenständig bei bestimmten Bioabfällen (bspw. aus Großküche) eine Vorbehandlung für die Zugabe in Vergärungsanlagen durchführen
  • Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung (z.B. Input-Kontrollwert für den Fremdstoffgehalt bei 0,5 %)
  • Schadstoff- und Fremdstoffminimierung - Erzeuger, Besitzer, Einsammler oder Aufbereiter von Bioabfällen sollen darauf "hinwirken", die jeweiligen Schadstoffhöchstwerte für unbehandelte und behandelte Bioabfälle und Gemische soweit wie möglich zu unterschreiten (insbesondere eine Vermeidung von Kunststoff als Fremdstoff in Bioabfällen).
  • neue, verschärfte Grenzwerte für Fremdstoffe (Summengrenzwert für Glas, Metalle und plastisch nicht verformbare Kunststoffe 0,4 %, sonstige Kunststoffe 0,1 %, Partikelgröße 1 mm pro Siebgang)
  • Beschränkung und Verbote der Aufbringung (Mengen für einmalige Aufbringungen von Bioabfallmaterialien für eine fachgerechte Anwendung für den Garten- und Landschaftsbau (z. B. Rekultivierungen, Neuanpflanzungen) innerhalb von 12 Jahren nicht mehr als 80 Tonnen Trockenmasse Bioabfälle oder Gemische je Hektar)
  • Änderungen in Anhang 1 (Liste der für eine Verwertung auf Flächen geeigneten Bioabfälle)

Die Konsultationsfrist läuft bis Ende Januar.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Was ist die Summe aus 1 und 5?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das Bundeskabinett hat am 10.03. die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG-BehandV) beschlossen.

Die Europäische Kommission plant die Änderung der Industrieemissionsrichtlinie (IED). Dazu läuft derzeit das Konsultationsverfahren.

Das Umweltministerium hat am 10.02.2021 den 3. Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetze mit dem Schwerpunkt Insektenschutz veröffentlicht.

Das Europäische Gericht (EuG) hat die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP) für nichtig erklärt (Urteil vom 27.01.2021 – T-699/17).

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln‚ einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen (STS) wurden im Dezember 2020 veröffentlicht.

Am 28.01.2021 wurde der Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in die Anhörung gegeben.

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 die (nächste) Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Das Bundeskabinett verlängerte am 20.01.2021 die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis Ende 2022.

Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Gewerbeabfallverordnung zur Konsultation versandt.