Aktuell

Referentenentwurf der TA Lärm

Das Umweltministerium hat am 24.05.2024 einen Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) veröffentlicht. Gegenstand des Entwurfs sind insbesondere folgende Regelungsinhalte:

  • Es wird eine zeitlich befristeten Sonderregelung (neue Nummer 7.5) eingeführt, die für heranrückende Wohnbebauung nachts erhöhte Immissionsrichtwerte (urbane Gebiete 50 dB(A), Kern- und Mischgebiete 48 dB(A), allgemeine Wohngebiete 43 dB(A)) festsetzt, sofern ein Bebauungsplan die in der Vorschrift bezeichneten (umfangreichen) Voraussetzungen erfüllt ("Experimentierklausel"). Dies entspricht einer Erhöhung um 3-5 dB(A) !
  • Gleichzeitig verbessert die Regelung die Bedingungen für Clubs und Livemusikspielstätten.
  • Es werden erstmalig Immissionsrichtwerte für den Gebietstyp "Dörfliches Wohngebiet" eingeführt.
  • Verweise auf externe Regelwerke werden aktualisiert.
  • Redaktionelle Verweisfehler infolge der Einführung des Gebietstyps "Urbanes Gebiet" im Jahr 2017 werden korrigiert.

Die Stellungnahmefrist endete am 21.06.2024. Der Entwurf wird derzeit noch ressortabgestimmt.

Wenn Sie Fragen dazu haben

Bitte rechnen Sie 4 plus 4.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Bundestag angenommen. Es setzt die europäische CER-Richtlinie um und verpflichtet Betreiber zu Risikoanalysen, Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen (Schutz gegen Sabotage und Naturkatastrophen).

Das Bundeskabinett hat heute die Umsetzung der geänderten Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht beschlossen.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die LAI-Vollzugshilfe "Vollzugsfragen zur TA Luft“ in der Fassung vom 31.10.2025 aktualisiert.

Das BMWE plant eine weitreichende Änderung / Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat beschlossen, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "LAI Vollzugshinweise zur 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen) aktualisiert“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV (Lösemittel)“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe „Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweise zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV“ aktualisiert.