Aktuell

Referentenentwurf der TA Lärm

Das Umweltministerium hat am 24.05.2024 einen Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) veröffentlicht. Gegenstand des Entwurfs sind insbesondere folgende Regelungsinhalte:

  • Es wird eine zeitlich befristeten Sonderregelung (neue Nummer 7.5) eingeführt, die für heranrückende Wohnbebauung nachts erhöhte Immissionsrichtwerte (urbane Gebiete 50 dB(A), Kern- und Mischgebiete 48 dB(A), allgemeine Wohngebiete 43 dB(A)) festsetzt, sofern ein Bebauungsplan die in der Vorschrift bezeichneten (umfangreichen) Voraussetzungen erfüllt ("Experimentierklausel"). Dies entspricht einer Erhöhung um 3-5 dB(A) !
  • Gleichzeitig verbessert die Regelung die Bedingungen für Clubs und Livemusikspielstätten.
  • Es werden erstmalig Immissionsrichtwerte für den Gebietstyp "Dörfliches Wohngebiet" eingeführt.
  • Verweise auf externe Regelwerke werden aktualisiert.
  • Redaktionelle Verweisfehler infolge der Einführung des Gebietstyps "Urbanes Gebiet" im Jahr 2017 werden korrigiert.

Die Stellungnahmefrist endete am 21.06.2024. Der Entwurf wird derzeit noch ressortabgestimmt.

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Das Umweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) veröffentlicht. Hier soll insbesondere eine zeitlich befristeten Sonderregelung für heranrückende Wohnbebauung mit nachts erhöhten Immissionsrichtwerten eingeführt werden.

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