Aktuell

Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes in der Anhörung

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen.

Das Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 für Primär- und Endenergie fest, die den Vorgaben des Entwurfes (!) der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland entsprechen.

Die Umsetzung soll u.a. durch

  • die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand,
  • verpflichtende Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems für Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von 15 GWh/a (Ø über 3 Jahre),
  • verpflichtende Planungen der Energieeffizienzmaßnahmen aus Energieaudits oder Umwelt- / Energiemanagementsystemen mit Abnahme durch einen Zertifizierer für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh/a (Ø über 3 Jahre) sowie
  • detaillierte Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren

erfolgen.

Im Energiedienstleistungsgesetz werden

  • der Normbezug zur DIN EN 16247-1 aktualisiert (ACHTUNG, hier auch bei den Energieaudits neue Fassung vom November 2022 / Februar 2023 beachten!) und
  • die Fortbildung für Energieauditoren (incl. Verordnungsermächtigung zu Umfang und Inhalt) gesetzlich fixiert.

Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

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