Aktuell

Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes in der Anhörung

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen.

Das Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 für Primär- und Endenergie fest, die den Vorgaben des Entwurfes (!) der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland entsprechen.

Die Umsetzung soll u.a. durch

  • die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand,
  • verpflichtende Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems für Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von 15 GWh/a (Ø über 3 Jahre),
  • verpflichtende Planungen der Energieeffizienzmaßnahmen aus Energieaudits oder Umwelt- / Energiemanagementsystemen mit Abnahme durch einen Zertifizierer für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh/a (Ø über 3 Jahre) sowie
  • detaillierte Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren

erfolgen.

Im Energiedienstleistungsgesetz werden

  • der Normbezug zur DIN EN 16247-1 aktualisiert (ACHTUNG, hier auch bei den Energieaudits neue Fassung vom November 2022 / Februar 2023 beachten!) und
  • die Fortbildung für Energieauditoren (incl. Verordnungsermächtigung zu Umfang und Inhalt) gesetzlich fixiert.

Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

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Liste der aktuellen Themen

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.

 

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.