Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImschV

Am 28.01.2021 wurde der Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in die Anhörung gegeben.

Durch die vorgesehene Änderung sollen die Anforderungen an die Schornsetinhöhe für neu zu errichtende Festbrennstofffeuerungen (Öfen) an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst werden. Der Schornstein soll künftig so ausgeführt werden, dass die Austrittsöffnung außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone endet und damit der Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung gewährleistet und so die Belastung der Nachbarschaft reduziert wird. Für bestehende Feuerungsanlagen, die vor dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung errichtet und in Betrieb genommen wurden, gilt Bestandsschutz.

Im Fokus der vorliegenden "kleinen" Novelle der 1. BImSchV steht die zeitnahe Verhinderung des Zubaus neuer Festbrennstofffeuerungen mit unzureichenden Ableitbedingungen. Der Austausch eines Ofens oder Kessels durch ein neues Gerät ist eine wesentliche Änderung und somit von dem eingangs genannten Neuregelungsorschlag für Neuerrichtungen nicht betroffen.

Der Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und beschlossen.

Etwaige Stellungnahmen können im Rahmen der Anhörung bis zum 12. Februar 2021 in elektronischer Form unter dem Betreff "Anhörung der beteiligten Kreise zur 1.VOÄnd1.BImSchV", Geschäftszeichen: AG IG I 2 - 5021/001-2021.0002 an das Bundesumweltministerium gerichtet werden.

Quelle: BMU

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Was ist die Summe aus 8 und 9?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.