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Referentenentwurf zur Änderung der Abwasserverordnung und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Das Umweltministerium hat in Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen einen Referentenentwurf zur Änderung der Abwasserverordnung und der Bundes-Bodenschutz-Verordnung veröffentlicht.

Dies betrifft die Anhänge

  • 23 Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen,
  • 27 Behandlung von Abfällen durch mechanische, chemische, physikalische und sonstige Verfahren,
  • 28 Herstellung von Papier, Karton oder Pappe und
  • 33 Abfallverbrennung (neuer Geltungsbereich, derzeit: Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen).

Während für die Anhänge 23, 27 und 33 die Anforderungen der jeweiligen BVT Schlussfolgerungen in den Bereichen

  • Allgemeine Anforderungen,
  • Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle,
  • Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung,
  • Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls,
  • Abfallrechtliche Anforderungen,
  • Anforderungen für vorhandene Einleitungen,
  • Betreiberpflichten (Meß- und Berichtspflichten

umgesetzt werden, dient die Anpassung des Anhanges 28 der Einführung einer Ausnahme für nicht integrierte Spezialpapierfabriken.

Die BVT Schlussfolgerungen beinhalten zusätzliche Parameter und eine Änderung vieler Einleitwerte, die hier umgesetzt werden.

Die Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung dient der Umsetzung kleiner Korrekturen, um ein verordnungsgeberisches Versehen zu berichtigen. Dies betrifft redaktionelle Anpassungen an die Gefahrstoffverordnung und das Einbringen von Stoffen in Tagebaue.

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