Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung der Abwasserverordnung

Die Bundesregierung hat am 26.04.2022 den Referentenentwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vorgelegt.

Dies betrifft

  • Anhang 23 Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen,
  • Anhang 27 neue Bezeichnung: "Behandlung von Abfällen durch mechanische, chemische, physikalische und sonstige Verfahren", alt: Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufarbeitung
  • Anhang 28 Herstellung von Papier, Karton oder Pappe sowie den
  • Anhang 33 neue Bezeichnung "Abfallverbrennung", alt: Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen

Die Änderungen der Anhänge sind durch die Umsetzung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für IED Anlagen ausgelöst. Diese gelten dann aber auch für die kleineren NICHT-IED Anlagen!

Hier einige nach erster Durchsicht relevante Änderungen:

In Anhang 23 wurde der Anwendungsbereich neu gefasst, so dass Anlagenbetreiber hier die Zugehörigkeit ihrer Anlage neu prüfen sollten (betrifft i.W. Kompostierung und Vergärung). Für einige Anwendungsbereiche (MBA, biologische Bodenbehandlung und sonstige biologische Abfallbehandlung sind im Teil C die Parameter TOC, abfiltrierte Stoffe und gesamt gebundener Stickstoff TNb neu aufgenommen, die Parameter BSB5 und CrVI (im Teil D) entfallen.

Der Geltungsbereich des Anhangs 27 wird ebenfalls präzisiert. Änderungen betreffen im Schwerpunkt die Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen (z.B. Säuren, Laugen, Emulsionen, Bilgen-, Slop- und mit Ladungsrückständen verunreinigtes Wasser von Schiffen (Entfall der Ausnahmeregelung CSB).

Die Änderung des Anhangs 28 setzt die in den BVT-Schlussfolgerungen enthaltene Möglichkeit um, dass bei einer nicht integrierten Herstellung von Spezialpapieren bei besonderen Gegebenheiten für die Parameter abfiltrierbare Stoffe und TNb weniger strenge Emissionsgrenzwerte für die direkte Einleitung von Abwässern zulässig sind.

Änderungen des Anhang 33 betreffen die „reine“ Abfallverbrennung (keine Mitverbrennungsanlagen, diese unterfallen Anhang 47 - Feuerungsanlagen).  Abfallverbrennungsanlagen werden nach dem Stand der Technik in Deutschland im Wesentlichen abwasserfrei betrieben. Änderungen betreffen Sonderabfallverbrennungsanlagen der Chemischen Industrie oder an Chemiestandorten (behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser - Teil C - Messung des Parameters TOC ergänzend zum Parameter CSB).

Der Entwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren, in dem sich noch Änderungen ergeben können. Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte rechnen Sie 4 plus 3.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.