Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)

Das BMU hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) erarbeitet, der sich derzeit in der Anhörung befindet.

Im Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde die Gesamtmenge an Emissionszertifikaten nicht abschließend festgelegt. Dies erfolgt nun im neuen Abschnitt 4 der BEHV (sog. "Cap"). Dies wird von Regeln zur Ermittlung der Erhöhungsmengen und des Zusatzbedarfs begleitet.

Um unzumutbaren Härten zu vermeiden enthält der Abschnitt 5 Möglichkeiten der finanzielle Kompensation. Die Anforderungen zu dieser Antragstellung spiegeln den Ausnahmecharakter dieser finanziellen Kompensation wider. Unternehmen müssen dazu die alleinige Ursächlichkeit der Einführung des Brennstoffemissionshandels für den Eintritt der unzumutbaren Härte nachweisen können. Andere finanzielle Risiken der Teilnahme am Wirtschaftsleben müssen dabei außer Betracht bleiben.

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