Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft ("Kapitellösung")

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht.

Die materiellen Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen sind in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft im Kapitel 5.4.X und in den derzeit bereits erschienenen ersetzenden und ergänzenden sektoralen Verwaltungsvorschriften fixiert. Eine Änderung bzw. die redaktionelle Anpassung des untergesetzlichen Regelwerkes ist aus rechtsförmlichen Gründen in Umsetzung der Anforderungen der IED Richtlinie und der jeweiligen BVT Schlussfolgerungen unumgänglich, um eindeutige und hinreichend bestimmte Bezüge zwischen der neuen Nummerierung in der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft sicherzustellen.

Es ist daher vorgesehen, eine sog. „Kapitellösung“ zu schaffen. Angestrebt wird dabei eine Aufteilung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft in einen allgemeinen Teil (jetzt Nummern 1 bis 5.3, 5.5 und 6) und in spezielle Branchen-Regelungen, die auf den allgemeinen Teil hinweisend und dessen Regelungen übernehmend die sektorspezifischen Regelungen der BVT-Schlussfolgerungen aufgreifen. Hierzu sind 10 sektorale Verwaltungsvorschriften („Besondere Technische Anleitungen zur Reinhaltung der Luft“) vorgesehen, welche die Kapitel 5.4.1 bis 5.4.10 der TA Luft abschnittsweise aufnehmen und die korrekten Bezüge zur neugefassten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen herstellen. Damit wird die Übersichtlichkeit erhöht und die Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen vereinfacht und beschleunigt.

Mit dieser Novelle der Verwaltungsvorschrift sollen keine materiell-rechtlichen Änderungen an der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vorgenommen werden. Bei vertiefter Prüfung fallen dann doch Details, wie die Absenkung des unteren Schwellenwertes für die Meßverpflichtung für Einzelfeuerungen, die andere als in Nummer 1.2.1 genannten festen Biobrennstoffe einsetzen, von 5 auf 4 MW auf Dies ist noch im weiteren Verfahren zu klären.

Auch wurde die Chance, die schon bei letzten Novelle 2021 bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich des nach dem Urteil des BVerwG nicht mehr anwendbaren Prüfwertes für Stickstoffdeposition zur Bestimmung des Beurteilungsgebietes in Anhang 9 TA Luft, zu beseitigen, nicht genutzt.

Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen

Was ist die Summe aus 9 und 2?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Bundestag angenommen. Es setzt die europäische CER-Richtlinie um und verpflichtet Betreiber zu Risikoanalysen, Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen (Schutz gegen Sabotage und Naturkatastrophen).

Das Bundeskabinett hat heute die Umsetzung der geänderten Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht beschlossen.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die LAI-Vollzugshilfe "Vollzugsfragen zur TA Luft“ in der Fassung vom 31.10.2025 aktualisiert.

Das BMWE plant eine weitreichende Änderung / Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat beschlossen, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "LAI Vollzugshinweise zur 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen) aktualisiert“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV (Lösemittel)“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe „Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweise zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV“ aktualisiert.