Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung des BImSchG

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert. Wesentliche Inhalte sind:

  • Einbezug des Klimas als Schutzgut im BImSchG
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch
    • Unverzügliche Weitergabe eingegangener Stellungnahmen an den Vorhabensträger
    • Erweiterung der „verbindlichen“ Monatsfrist für StN von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff
    • Verstärkte Einbeziehung von Sachverständigen
    • Detaillierung der Aufgaben eines behördlichen Projektmanagers sowie Kostentragungsregelung (direkte Abrechnung zw. Antragstellerin und Projektmanager)
    • Informationspflicht der Aufsichtsbehörde durch Genehmigungsbehörde bei Fristenüberschreitung
    • Anhörung der Antragstellerin bei beabsichtigter Versagung der Zustimmung
    • Fristverlängerung in Antragsverfahren durch Genehmigungsbehörde nur noch einmalig möglich mit Begründungspflicht gegenüber der Antragstellerin und Informationspflicht der Aufsichtsbehörde
    • Möglichkeit der nachträglichen Änderung von Nebenbestimmungen bei gleichwertigen Maßnahmen
    • Änderungen, die die Leistungsgrenzen der 4. BImSchV überschreiten, sind (nur?) bei IE-Anlagen stets öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.
    • Präzisierung der Angaben zur Energieeffizienz (Anlagenkern einschließlich wesentlicher vor- und nachgelagerter Prozesse, wesentlicher Energieeinsatz, Möglichkeiten zur Erreichung hoher energetischer Wirkungs- und Nutzungsgrade, zur Einschränkung von Energieverlusten sowie zur Nutzung der anfallenden Energie)
    • Präzisierung der Vollständigkeitsprüfung (Unterlagen sind prüffähig, d.h. allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens sind abgedeckt und Behörde wird in die Lage versetzt, den Antrag zu prüfen. Fachliche Einwände und Nachfragen stehen der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die betreffende Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht).

Wenn Sie Beratungsbedarf dazu haben

Bitte addieren Sie 4 und 5.

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Liste der aktuellen Themen

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.