Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung des BImSchG

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert. Wesentliche Inhalte sind:

  • Einbezug des Klimas als Schutzgut im BImSchG
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch
    • Unverzügliche Weitergabe eingegangener Stellungnahmen an den Vorhabensträger
    • Erweiterung der „verbindlichen“ Monatsfrist für StN von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff
    • Verstärkte Einbeziehung von Sachverständigen
    • Detaillierung der Aufgaben eines behördlichen Projektmanagers sowie Kostentragungsregelung (direkte Abrechnung zw. Antragstellerin und Projektmanager)
    • Informationspflicht der Aufsichtsbehörde durch Genehmigungsbehörde bei Fristenüberschreitung
    • Anhörung der Antragstellerin bei beabsichtigter Versagung der Zustimmung
    • Fristverlängerung in Antragsverfahren durch Genehmigungsbehörde nur noch einmalig möglich mit Begründungspflicht gegenüber der Antragstellerin und Informationspflicht der Aufsichtsbehörde
    • Möglichkeit der nachträglichen Änderung von Nebenbestimmungen bei gleichwertigen Maßnahmen
    • Änderungen, die die Leistungsgrenzen der 4. BImSchV überschreiten, sind (nur?) bei IE-Anlagen stets öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.
    • Präzisierung der Angaben zur Energieeffizienz (Anlagenkern einschließlich wesentlicher vor- und nachgelagerter Prozesse, wesentlicher Energieeinsatz, Möglichkeiten zur Erreichung hoher energetischer Wirkungs- und Nutzungsgrade, zur Einschränkung von Energieverlusten sowie zur Nutzung der anfallenden Energie)
    • Präzisierung der Vollständigkeitsprüfung (Unterlagen sind prüffähig, d.h. allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens sind abgedeckt und Behörde wird in die Lage versetzt, den Antrag zu prüfen. Fachliche Einwände und Nachfragen stehen der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die betreffende Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht).

Wenn Sie Beratungsbedarf dazu haben

Bitte rechnen Sie 7 plus 8.

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Liste der aktuellen Themen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.