Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung des BImSchG

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert. Wesentliche Inhalte sind:

  • Einbezug des Klimas als Schutzgut im BImSchG
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch
    • Unverzügliche Weitergabe eingegangener Stellungnahmen an den Vorhabensträger
    • Erweiterung der „verbindlichen“ Monatsfrist für StN von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff
    • Verstärkte Einbeziehung von Sachverständigen
    • Detaillierung der Aufgaben eines behördlichen Projektmanagers sowie Kostentragungsregelung (direkte Abrechnung zw. Antragstellerin und Projektmanager)
    • Informationspflicht der Aufsichtsbehörde durch Genehmigungsbehörde bei Fristenüberschreitung
    • Anhörung der Antragstellerin bei beabsichtigter Versagung der Zustimmung
    • Fristverlängerung in Antragsverfahren durch Genehmigungsbehörde nur noch einmalig möglich mit Begründungspflicht gegenüber der Antragstellerin und Informationspflicht der Aufsichtsbehörde
    • Möglichkeit der nachträglichen Änderung von Nebenbestimmungen bei gleichwertigen Maßnahmen
    • Änderungen, die die Leistungsgrenzen der 4. BImSchV überschreiten, sind (nur?) bei IE-Anlagen stets öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.
    • Präzisierung der Angaben zur Energieeffizienz (Anlagenkern einschließlich wesentlicher vor- und nachgelagerter Prozesse, wesentlicher Energieeinsatz, Möglichkeiten zur Erreichung hoher energetischer Wirkungs- und Nutzungsgrade, zur Einschränkung von Energieverlusten sowie zur Nutzung der anfallenden Energie)
    • Präzisierung der Vollständigkeitsprüfung (Unterlagen sind prüffähig, d.h. allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens sind abgedeckt und Behörde wird in die Lage versetzt, den Antrag zu prüfen. Fachliche Einwände und Nachfragen stehen der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die betreffende Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht).

Wenn Sie Beratungsbedarf dazu haben

Bitte addieren Sie 6 und 3.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.

Der Bundestag hat am 06.05.2021 die vom Kabinett vorgelegte Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen.

Bundesregierung hat am 10. Mai 2021 die Mantelverordnung beschlossen. Da die Verordnung nun neu eine Länderöffnungsklausel enthält, muss sie nochmals den Bundestag und Bundesrat passieren. Ein über 15 Jahre andauerndes Gesetzgebungsverfahren ist damit immer noch nicht beendet.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen.

Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht zum Planspiel TA Abstand im März 2021 veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.3. die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV beschlossen.