Aktuell

Referentenentwurf zur Altfahrzeugverordnung

Am 4. Juli 2018 ist die Richtlinie zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in Kraft getreten. Daraus folgen u.a. für Altfahrzeuge neue Anforderungen an das Regime der erweiterten Herstellerverantwortung. Zur Umsetzung der Anorderungen hat das BMU am 23.03.2020 einen Referentenentwurf der AltfahrzeugV an die beteiligten Kreise zur Anhörung versandt. Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 17. April 2020.

Hersteller von Fahrzeugen sollen verpflichtet werden, finanzielle und organisatorische Mittel vorzuhalten, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Außerdem sollen Autohersteller über die Vewertungsquoten Auskunft geben. Hier reicht aber auch ein Verweis auf die Jahresberichte auf der Homepage des BMU. Weiterhin sollen Informationspflichten der Hersteller an den Letzthalter zur Verwertung der Altfahrzeuge obligatorisch werden.

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Liste der aktuellen Themen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.