Aktuell

Referentenentwurf zur Modernisierung des Bau- und Raumordnungsrechtes vorgelegt

Das Bundesbauministerium hat am 1.4. einen umfassenden Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt. Dies betrifft das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Planzeichenverordnung (PlanzV), das Raumordnungsgesetz (ROG) und redaktionelle Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen.

Der Entwurf setzt die Entscheidungen des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 um, berücksichtigt die Regelungsaufträge der Föderalen Modernisierungsagenda sowie den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung und dient der Umsetzung zentraler Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag.

Das Gesetz ist im Ergebnis von Fachexperten-Workshops sowie eines Planspiels entstanden. Hier wurden Funktionalität und Praxistauglichkeit der vorgeschlagenen Regelungen im Vorhinein überprüft.

Schwerpunkte der Novelle im Baugesetzbuch sind die Beschleunigung und Vereinfachung der Regelverfahren, unter anderem durch

  • eine vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens (§ 2, § 3, § 6a und § 10a BauGB),
  • die Vermeidung wiederholter Beteiligungen und Doppelprüfungen (§ 3 Abs. 1, § 4a Abs. 3 BauGB),
  • die Straffung der Umweltprüfung sowie die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und
  • einer Präklusionsvorschrift (§ 2a, § 3, § 4b, Anlagen 1 und 2 BauGB).

Außerdem soll die Resilienz von Städten und Gemeinden gestärkt, Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung und bei Vorhabenzulassungen besser berücksichtigt und Instrumente des Besonderen Städtebaurechts verbessert werden. Weiterhin werden Maßnahmen zur Stärkung der Gemeinwohlorientierung umgesetzt, wie der Schutz der Vorkaufsrechte gegen Umgehungen sowie ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit Schrottimmobilien.

Durch Änderung des Raumordnungsgesetzes soll auch das Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen durch vollständige Digitalisierung vereinfacht und beschleunigt werden. Ferner steigen die Anforderungen an resiliente Raumstrukturen; hieran soll das Raumordnungsrecht angepasst werden.

Die Regelungsvorschläge zur energetischen Gebäudesanierung im Milieuschutzgebiet stehen aufgrund des direkten Bezugs zu dem parallel laufenden Gesetzgebungsvorhaben zum Gebäudemodernisierungsgesetz unter einem Aktualisierungsvorbehalt und sollen im Laufe der Ressortabstimmung neu geprüft werden (Klammerung § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 1a und Nr. 1b BauGB inkl. Folgeregelungen).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Vor dem Kabinettbeschluss wird die Bundesregierung einen abgestimmten Regelungsvorschlag in das Verfahren einbringen, der ein Repowering nach den §§ 245e Absatz 3 [neu: § 236 Absatz 3] und 249 Absatz 3 BauGB für den Fall einschränkt, dass eine innerhalb eines geplanten Windenergiegebiets vorhandene Windenergieanlage durch eine neue Windenergieanlage außerhalb des Windenergiegebiets ersetzt werden soll (sog. „Heraus-Repowern" aus Windenergiegebieten). Die konkrete Ausgestaltung der Regelung bleibt der Ressortabstimmung vorbehalten.

Der Referentenentwurf wurde am 1. April 2026 an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Ein Kabinettbeschluss wird noch vor der Sommerpause angestrebt.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 3 plus 7.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Am 15. April 2026 wurde die neue ISO 14001:2026 (Umweltmanagementsysteme) veröffentlicht.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 24.02.2026 die LAI Vollzugshinweise „Verfahrensbeschleunigung durch Teilgenehmigung und vorzeitigen Beginn“ aktualisiert und jetzt veröffentlicht.

Das Bundesbauministerium hat am 1.4. einen umfasseneden Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt. Dies betrifft das BauGB, die BauNVO, die PlanzV, das ROG und redaktionelle Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen.

Das Umweltministerium hat in Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen einen Referentenentwurf zur Änderung der AbwV (Anhänge 23, 27, 28, 33) und der BBodSchV veröffentlicht.

Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Bundestag angenommen. Es setzt die europäische CER-Richtlinie um und verpflichtet Betreiber zu Risikoanalysen, Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen (Schutz gegen Sabotage und Naturkatastrophen).

Das Bundeskabinett hat heute die Umsetzung der geänderten Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht beschlossen.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die LAI-Vollzugshilfe "Vollzugsfragen zur TA Luft“ in der Fassung vom 31.10.2025 aktualisiert.

Das BMWE plant eine weitreichende Änderung / Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).