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Referentenentwurf zur Novellierung der AwSV, 25.11.2019

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat mit einem Referentenentwurf vom 25.11.2019 die Verbändeanhörung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gestartet. Neben einigen Klarstellungen und Aktualisierungen insbesondere im Bezug auf chemikalienrechtliche Vorschriften und wassergefährdende Stoffe aus der Landwirtschaft werden Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung neu aufgenommen und Anforderungen an Umschlagsanlagen ergänzt.

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Der Bundesrat hat am 11.02.2022 der Novelle der Bioabfallverordnung mit der Maßgabe von Änderungen zugestimmt.

Der LAI hat im Februar 2022 nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz die Auslegungsfragen zur 44. BImSchV veröffentlicht.

Die LAGA hat Hinweise zur Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen veröffentlicht, um die Einstufung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle zu erleichtern.

Das EU-Parlaments schlägt vor, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2028 in das Emissionshandelssystem ETS einzubeziehen.

In 2021 wurden 2 neue Entwürfe der BVT-Schlussfolgerungen für die Stahlverarbeitung und für Tierschlachtanlagen veröffentlicht.

Änderung der zentralen Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz in der Anhörung

Durch die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) wurden das Marktüberwachungsgesetz (MÜG), die Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen bzw. novelliert. Die Regelungen wurden damit neu strukturiert.